Dichtigkeitsprüfung keine Forderung der EU

juttahaugDie Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen nach § 61a LWG NW erhitzt in der öffentlichen Diskussion noch immer die Gemüter. Immer wieder wird der Europäischen Union die Schuld für die "Misere" der Hauseigentümern gegeben. Immer wieder ist als Rechtfertigung der damaligen schwarz-gelben Koalition zu lesen und zu hören: "Die Dichtheitsprüfung ist Vorschrift, so will es die Europäische Union".

Warum das so nicht stimmt, hat Jutta Haug, Mitglied des Europäischen Parlaments herausgearbeitet. Haug weist darauf hin, dass es eine europäische Vorschrift, die entsprechendes EU-weit vorschreiben würde, nicht gibt. Auch in Deutschland existiert keine bundeseinheitliche Regelung. Die jeweiligen Bundesländer verfahren insoweit nach Belieben. Allein Nordrhein-Westfalen sticht mit der extrem strengen Regelung zur Überprüfung der Dichtigkeit von Abwasserleitungen heraus. Beschlossen wurde das Gesetz zu Zeiten der schwarz-gelben Landesregierung. Warum also CDU und FDP ein derartiges Konjunkturprogramm für die Tiefbaufirmen aufgelegt haben, mögen diese bei Gelegenheit erläutern. Vorauseilender Gesetzesgehorsam gegenüber der EU wird es auf jeden Fall nicht gewesen sein.

Die Stellungnahme von Jutta Haug können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen oder aber auch auf der Homepage www.jutta-haug.de unter der Rubrik "Materialien/Wissenswertes" nachlesen.

Mehr Informationen zum Thema "Dichtigkeitsprüfung" finden Sie in unserer Rubrik "DAS THEMA".