Bürgersprechstunde der SPD-Fraktion

Immer wieder wenden sich Bürgerinnen und Bürger mit den unterschiedlichsten kommunalpolitischen Fragen an die Mitglieder der SPD-Fraktion. Um diesen Anliegen und Gesprächen ausreichend Raum zu geben, bietet die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Ibbenbüren zukünftig Dienstagabends ab 17 Uhr eine offene Bürgersprechstunde im SPD-Bürgerbüro Breite Str. 14 an. Der erste Termin findet am 28.02.2012 statt.

Fraktionsvorsitzender Hermann Hafer sowie abwechselnd die Vorsitzenden und Sprecher der Ausschüsse des Rates werden zum Gespräch zur Verfügung stehen. Es wird um kurze telefonische Voranmeldung (Tel. 05451/3460) gebeten, damit ausreichend Zeit für die Gespräche zur Verfügung steht und unnötige Wartezeiten vermieden werden. Soweit es um spezielle Fachfragen geht, wird auch um Angabe des Gesprächsthemas gebeten, damit die nötigen Fachleute der Fraktion hinzugezogen werden können.

Das Bürgerbüro des SPD Ortsvereins in der Breite Str. 14 ist darüber hinaus regelmäßig Mittwoch- und Freitagmorgens in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet.

Wirtschaftsförderung und Haushalt im Focus

Stadtkämmerer Martin Burlage, der Leiter Abteilung Liegenschaften Reinhold Plake und der städtische Wirtschaftsförderer André Hagel berichteten der SPD-Fraktion in ihrer letzten Sitzung über die aktuellen Ansätze in der Finanz- und Wirtschaftsförderungspolitik der Kommune.

Neben der Ansiedlung junger innovativer Unternehmen etwa durch Kooperationen mit den umliegenden Hochschulen, der Begleitung von ortsansässigen Unternehmen bei der Erweiterung der Standorte oder auch der Umsiedlung stehe die Bereitstellung neuer Gewerbeflächen im Vordergrund der Arbeit. Gerade die Flächenvermarktung habe in der jüngsten Vergangenheit erheblich zugenommen. Man werde in naher Zukunft über die Ausweisung neuer Flächen nachdenken müssen, so Plake.

Die Planung für die Zeit nach 2018 – dem Auslaufen des Bergbaus – nehme mittlerweile zudem erhebliche Kapazitäten in Anspruch. In vielen Bereichen würden bereits Gespräche mit den unterschiedlichsten Beteiligten geführt. Auch die Planungen der RAG selbst für die Zeit nach 2018 würden mit großem Interesse verfolgt.

Kämmerer Martin Burlage berichtete im Anschluss über die Eckpunkte des Haushaltes 2012 und erläuterte die Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012 auf den städtischen Haushalt. Durch die seitens des Landes NRW in Umsetzung der jüngsten Rechtsprechung vorgenommene Neugewichtung etwa des Soziallastenansatzes komme es auch in 2012 zu einem Fehlbetrag von ca. 4 Mio. Euro in Vergleich zum Jahr 2010. Ibbenbüren werde sich, so Burlage, vermutlich darauf einstellen müssen, in den Folgejahren mit einem Minderbetrag in der entsprechenden Größenordnung auskommen zu müssen. Bei einem städtischen Haushalt von ca. 100 Mio. Euro pro Jahr, bei dem ca. 85 – 90% der zur Verfügung stehenden Mittel durch Pflichtaufgaben gebunden seien, sei es schon eine Herausforderung, 4% oder 4 Mio. Euro fortlaufend einzusparen.

Fraktionsvorsitzender Hermann Hafer kritisierte insoweit massiv die Haushaltspolitik des Kreises Steinfurt. Dieser werde 2012 ca. 10 Mio. Euro mehr erhalten als noch in 2011, wolle allerdings trotz der schlechten Haushaltslage aller Kommunen des Kreises nur 3 Mio. Euro an die Kommunen weiterleiten. Allein 1 Mio. Euro soll in die Rücklage gepackt werden.

Klausurtagung der SPD-Fraktion

Welche Sparpotentiale stecken noch im Haushalt der Stadt Ibbenbüren? Diese Frage bewegte die Mitglieder der SPD-Fraktion am vergangenen Samstag. Nachdem das Innenministerium in den vergangenen Tagen die Eckpunkte des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012 und auch eine erste Modellrechnung veröffentlich hatte, nahmen sich die Fraktionsmitglieder in Arbeitsgruppen viel Zeit, um die finanzielle Situation der Stadt im kommenden Jahr zu beraten und auch mögliche weitere Einsparpotentiale zu entdecken. Fraktionsvorsitzender Hermann Hafer brachte es in seinen einleitenden Worten auf den Punkt: „Die Entlastungen durch das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 sind weitaus geringer als erhofft. Auch in 2012 werden wir weiter massiv sparen müssen, um den Haushalt zu sichern.“ Am Ende der Klausurtagung zogen alle Beteiligten ein positives Fazit. Die Ergebnisse der Beratung sollen in den kommenden Wochen in die Haushaltsberatungen eingebracht werden.

Papierloser Rat

Jeden Monat werden viele tausend Seiten Ratsdokumente von der Verwaltung erstellt und an die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse versandt. Verbunden damit sind erhebliche Kosten und ein enormer Verbrauch an Ressourcen.

Angesicht der schwierigen Haushaltslage und des mittlerweile fortschreitenden Ausbaus des DSL-Netzes in Ibbenbüren hat die SPD-Fraktion in der letzten Fraktionssitzung einen Antrag an den Rat beschlossen, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzeptes für einen papierlosen Rat zu beauftragen. Die SPD-Fraktion verspricht sich von der Einbringung des Antrages auf Dauer eine erhebliche Kosten- und Arbeitsersparnis für die Verwaltung. Als dringend überarbeitungsbedürftig wird von der Fraktion auch das SD-Office angesehen, in dem die Ratsdokumente bereits im Internet zur Verfügung gestellt werden.

Den Antrag im Wortlaut finden Sie hier.

Dichtigkeitsprüfung keine Forderung der EU

juttahaugDie Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen nach § 61a LWG NW erhitzt in der öffentlichen Diskussion noch immer die Gemüter. Immer wieder wird der Europäischen Union die Schuld für die "Misere" der Hauseigentümern gegeben. Immer wieder ist als Rechtfertigung der damaligen schwarz-gelben Koalition zu lesen und zu hören: "Die Dichtheitsprüfung ist Vorschrift, so will es die Europäische Union".

Warum das so nicht stimmt, hat Jutta Haug, Mitglied des Europäischen Parlaments herausgearbeitet. Haug weist darauf hin, dass es eine europäische Vorschrift, die entsprechendes EU-weit vorschreiben würde, nicht gibt. Auch in Deutschland existiert keine bundeseinheitliche Regelung. Die jeweiligen Bundesländer verfahren insoweit nach Belieben. Allein Nordrhein-Westfalen sticht mit der extrem strengen Regelung zur Überprüfung der Dichtigkeit von Abwasserleitungen heraus. Beschlossen wurde das Gesetz zu Zeiten der schwarz-gelben Landesregierung. Warum also CDU und FDP ein derartiges Konjunkturprogramm für die Tiefbaufirmen aufgelegt haben, mögen diese bei Gelegenheit erläutern. Vorauseilender Gesetzesgehorsam gegenüber der EU wird es auf jeden Fall nicht gewesen sein.

Die Stellungnahme von Jutta Haug können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen oder aber auch auf der Homepage www.jutta-haug.de unter der Rubrik "Materialien/Wissenswertes" nachlesen.

Mehr Informationen zum Thema "Dichtigkeitsprüfung" finden Sie in unserer Rubrik "DAS THEMA".

Die Dichtigkeitsprüfung nach § 61a LWG NRW

DichtigkeitsprüfungKleine gesetzliche Änderungen zeitigen oftmals eine große Wirkung. Das beste Beispiel aus der jüngsten Geschichte des Landesrechts ist sicherlich § 61a des Landeswassergesetzes NRW. Dort heißt es:

§ 61a Private Abwasseranlagen

(1) Private Abwasseranlagen (…)

(3) Der Eigentümer eines Grundstücks hat im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser seines Grundstücks nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Eigentümer anderer Grundstücke, in denen diese Leitungen verlaufen, haben die Prüfung der Dichtigkeit und damit einhergehende Maßnahmen zu dulden. Ausgenommen sind Abwasserleitungen zur getrennten Beseitigung von Niederschlagswasser und Leitungen, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen. Die Bescheinigung hat der nach Satz 1 Pflichtige aufzubewahren und der Gemeinde auf Verlangen vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens zwanzig Jahren zu wiederholen.

(4) Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung gemäß Absatz 3 bei einer Änderung, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden.

(5) Die Gemeinde soll durch Satzung abweichende Zeiträume für die erstmalige Prüfung nach Absatz 4 Satz 1 festlegen,

1.   wenn Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Abwasseranlagen in dem Abwasserbeseitigungskonzept nach § 53 Abs. 1a oder in einem gesonderten Kanalsanierungs- oder Fremdwassersanierungskonzept festgelegt sind oder

2.   wenn die Gemeinde für abgegrenzte Teile ihres Gebietes die Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachungsverpflichtung nach § 61 überprüft.

Die Gemeinde muss für bestehende Abwasserleitungen durch Satzung kürzere Zeiträume für die erstmalige Prüfung nach Absatz 4 Satz 1 festlegen, wenn sich diese auf einem Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befinden und

3.   zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen und vor dem 1. Januar 1990 errichtet wurden oder

4.   zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen und vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden.

Im Falle des Satzes 2 sind bei Festlegung des Zeitraumes die Schutzziele der Wasserschutzgebietsverordnung zu berücksichtigen. Die Gemeinde ist verpflichtet, die Grundstückseigentümer über die Durchführung der Dichtheitsprüfung zu unterrichten und zu beraten.

(…)

Kaum ein Hausbewohner der rund 13.585 betroffenen Grundstücke in Ibbenbüren weiß, dass er bis spätestens Ende 2015 die Dichtheit seiner Abwasserleitungen durch zertifizierte Fachbetriebe überprüfen lassen muss. Doch genau das steht in § 61a Abs. 4 NRW-Landeswassergesetz für die Sanierung privater und öffentlicher Abwasserleitungen. Für den Bürger drohen Kosten von 500 bis 700 Euro pro Überprüfung und von 5.000 bis 10.000 Euro, wenn eine Sanierung der Abwasserleitung erforderlich wird. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass mit diesem Gesetz ein Konjunkturprogramm für den Tiefbau und die Kanalüberwachungsfirmen geschaffen wurde. Der angebliche gesetzgeberische Hintergrund: Mehr als 70 Prozent der privaten Abwasserleitungen zwischen Haus und öffentlichen Kanälen sollen undicht sein. Dass dieses Schätzungen sind, deren Datenbasis nur bedingt überprüfbar ist und es in jedem Fall Abweichungen von Kommune zu Kommune geben wird, wird leider dabei nicht gesagt.

Auch in Ibbenbüren steht dieses Thema auf der politischen Agenda des Rates. Erste Informationen wurden den Ratsfraktionen zur Verfügung gestellt. Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Ibbenbüren hat einen Arbeitskreis gebildet, der intensiv in den letzten Wochen bereits getagt und gearbeitet hat, um die Entscheidungsfindung für die Fraktion vorzubereiten.

Man mag nun fragen: Ein Arbeitskreis – warum so umständlich? Im Gesetz ist doch die Pflicht zur Prüfung geregelt. Dieses ist zwar richtig, aber in der Feststellung nicht vollständig. § 61a LWG NRW überlässt es der Kommune, das Verfahren für die Prüfung der Dichtigkeit der Hausanschlüsse zu regeln, insbesondere zeitliche Vorgaben zu machen, die eine Prüfung der Hausanschlüsse vor Ende 2015 vorschreiben. § 61a Abs. 5 LWG NRW sieht dabei Einzelfälle vor, in denen eine Satzung beschlossen werden soll.

Im Zusammenhang mit der Entscheidungsfindung,

  • welche Fristen innerhalb von Wasserschutzgebieten sachlich gerechtfertigt sind,
  • ob eine Satzung außerhalb von Wasserschutzgebieten beschlossen werden muss,
  • ob eine Satzungsänderung zur „Schnittstelle Privat-Öffentlich“ der Grundstücksanschlussleitung an der Grundstücksgrenze in Frage kommt oder nicht,

bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch ist die Anzahl der Grundstücke in Ibbenbürener Wasserschutzgebieten (WSG), unterteilt in Zone I,II,III, die nach § 61a Abs. 5 Nr. 2 betroffen sind?
  2. Liegen dem Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land Erkenntnisse vor, dass Undichtigkeiten von Abwasseranlagen (Schmutz-, oder Mischwasser) bestehen? Wenn ja, geht davon eine begründete Gefährdung des Grundwassers / Trinkwassers aus und in welchem Bereich / Ortsteil ist das der Fall?
  3. Gab es seit 1995 (damalige Prüfpflicht nach § 45 Landesbauordnung NRW) bereits dokumentierte Feststellungen in Ibbenbüren zur Verunreinigung des Grundwassers, d.h. wo Schmutz- oder Mischwasser in das Grundwasser nachweislich eingeleitet wurde? Wenn ja, wie viele Fälle waren das und wo (mit Ortsangabe) im Stadtgebiet? Gibt es Verfahren (auch gerichtliche), die noch anhängig sind? Wenn ja, wie viele Verfahren sind noch in Bearbeitung?
  4. Wie hoch ist der Ressourceneinsatz (Personal, Zeit, externe und interne Kosten / jährliche Folgekosten) der Stadt zu beziffern, wenn eine zeitlich gestaffelte Satzung für die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten vom Rat beschlossen würde?
  5. Beträgt der Fremdwasseranteil bei der Kläranlage Püsselbüren nachweislich < 50 % oder > 50 %? Liegt eine Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Münster vor, den Fremdwasseranteil zu reduzieren? Liegt der Stadt Ibbenbüren eine Aufforderung zur Erstellung eines Fremdwasserbeseitigungskonzeptes von der zuständigen Behörde vor?
  6. Wie hoch ist der Ressourceneinsatz (Personal, Zeit, externe und interne Kosten / jährliche Folgekosten) der Stadt zu beziffern, wenn keine Satzung für die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten vom Rat beschlossen würde.
  7. Ist der Rat nach § 61a LWG verpflichtet, eine Satzung für die Dichtheitsprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten zu beschließen, wenn eine sachlich fundierte Begründung vorliegen würde, warum er ggf. darauf verzichtet?
  8. Unter der Annahme undichter Leitungen: Ist mit einem steigenden Grundwasserspiegel zu rechnen, wenn alle Leitungen „dicht“ wären? Ist damit zu rechnen, dass dann bisher trockene Keller(-wände) zukünftig „vernässen“? Ist davon auszugehen, dass es zu Bauschäden / Rissen / Setzungen an Gebäuden kommt?
  9. Bis 2011 werden in vielen Ortsteilen Sanierungen an der Hauptkanalisation vorgenommen (siehe ABK und DS 72/2009 und 159/2010). Werden bzw. wurden die sanierten öffentlichen Hauptkanalleitungen mit Luft oder Wasser abgedrückt, um zu kontrollieren, ob diese nach der Sanierung „dicht“ sind?
  10. Wie viele Grundstücksanschlussleitungen wurden im Stadtgebiet seit 1995 untersucht und von der Stadt saniert / repariert / erneuert? Wie hoch waren die Gesamtkosten seit 1995? Wurden die Kosten allesamt von der Stadt den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt? Wenn nein, bei wie vielen privaten Abwasseranlagenbetreibern wurden die Maßnahmen in welcher Gesamthöhe in Rechnung gestellt?
  11. Nach dem Urteil des OVG NRW vom 05.02.2010 (Az.: 12 A 2794/06), welches als Anlage beigefügt ist, stellt sich die Frage, ob die Stadt belegen kann, ob alle Grundstücksanschlussleitungen in der Vergangenheit mängelfrei von der Stadt verlegt wurden. Für wie viele Leitungen von wie vielen Leitungen kann sie das auf der Grundlage des Urteils belegen? Wären die Kosten einer Sanierung / Erneuerung der Grundanschlussleitung dann mit Steuermitteln zu finanzieren, wenn sie das nicht kann?
  12. Was für Auswirkungen hätte es für die Stadt / für die Bürgerschaft, wenn der Schnittpunkt „Privat / Öffentlich“ zukünftig bei der Grundstücksgrenze liegen würde? Hier sind insbesondere die finanziellen Auswirkungen auf das Anlagevermögen, Gebühren etc. nachvollziehbar mit Zahlen darzustellen.

Der Arbeitskreis der SPD-Fraktion wird nach Vorlage der erbetenen Daten mit der Fraktion eine Empfehlung und ggf. auch einen Antrag an die Verwaltung erarbeiten, wie das Thema „Dichtigkeitsprüfung“ in Ibbenbüren umgesetzt werden soll.

Den gesamten Antrag der SPD-Fraktion finden Sie hier.

Ortstermin der Mitglieder der SPD-Fraktion im Kreis Steinfurt sowie des SPD-Stützpunktes Laggenbeck

Am 16. Juli 2010 werden Mitglieder der SPD-Fraktion des Kreises Steinfurt sowie die die Mitglieder des SPD-Stützpunktes Laggenbeck und Vertreter der SPD-Fraktion im Stadtrat Ibbenbüren sich in Laggenbeck ein Bild von der zukünftigen Verkehrsführung vor Ort, insbesondere im Bereich der Anbindung der K24n an die Mettinger Straße machen.

Schwerpunktmäßig geht es um die Probleme bei der Anbindung an die Mettinger Straße und der daraus etwaig resultierenden Gefahren für die Brandbekämpfung im Falle eines Rückstaus.

Treffpunkt ist um 17:30 Uhr an der Feuerwehr in Laggenbeck.

Die Presse ist herzlich eingeladen, an diesem Termin teilzunehmen.

SPD-Fraktion für den Neubau der Sporthalle am Kepler-Gymnasium

2010 07 05_2219-kleinDie SPD-Fraktion im Rat der Stadt Ibbenbüren informierte sich am vergangenen Montag über den geplanten Neubau einer 3-fach Sporthalle am Kepler-Gymnasium. Die alte Sporthalle ist bekannter Maßen abgängig.

2010 07 05_2229-kleinHerr Mönninghoff, Oberstufenkoordinator und Sportlehrer am Kepler-Gymnasium, erläuterte der Fraktion den geplanten Neubau der Halle anhand der aktuellen Planung. Ausführlich schilderte Mönninghoff die geplante Ausstattung der Halle und zeigte auch auf, in welchem Umfang bereits die Ausstattung auf das Notwendigste reduziert worden sei. Die Ausstattung entspreche derzeit den gesetzlichen Anforderungen des Landes NRW, ein Weniger in der Ausstattung sei nicht mehr möglich. Auch bei der baulichen Ausführung habe man bereits erhebliche Abstriche gemacht. Auf eine aufwendige Gestaltung werde etwa ebenfalls verzichtet.

2010 07 05_2208-klein.Schulleiter Paul-Georg Weiser machte nochmals deutlich, dass man die Diskussion über die Notwendigkeit des Baus der Halle längst nicht mehr nachvollziehen könne. Der Bedarf bestehe, die alte Halle sei abgängig und der derzeitige Zustand der Schülerwanderung zu den unterschiedlichen Hallen sei nicht mehr hinzunehmen. Mönninghoff ergänzte mit einem leichten Anflug von Sarkasmus, dass mindestens ein Kombi, eher aber ein Bulli zur Grundausstattung eines jeden Sportlehrers gehöre, da die benötigen Materialien mangels Lagermöglichkeiten von den Lehrern zu jeder auswärtigen Sportstunde mitgebracht werden müssten.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Hermann Hafer erklärte für die Fraktion, dass man sich deutlich bereits mehrfach für den Neubau gemäß der bekannten Planung ausgesprochen habe und man an dieser Auffassung auch festhalten werde. Hafer wörtlich: „Das Kepler Gymnasium braucht eine neue Sporthalle. Ibbenbüren ist Schulstadt und wir sind uns einig, dass wir auch weiterhin in unsere Schulen investieren wollen.“ Die 3fach-Sporhalle ist kein Thema, dass sich für Parteipolitik eignet. Hier geht es um die Deckung des Grundbedarfs der Schülerinnen und Schüler.“

Die SPD-Fraktion beantragt die Durchführung eines KidS-Projektes

Schulen sollten zur Fort- und Weiterbildung von Schülern dienen. Das tun sie auch in vielerlei Hinsicht. Aber kommunalpolitisch?

Im KidS-Projekt (Kommunalpolitik in die Schulen) sollen Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe für 4-6 Wochen Gelegenheit haben, Einblick in die Kommunalpolitik zu bekommen, indem sie einem Ratsmitglied oder sachkundigem Bürger bei der Ausübung seiner kommunalpolitischen Aufgaben über die Schulter schauen.

Bereits in zahlreichen Kommunen in NRW und in Niedersachsen wurde dieses Projekt erfolgreich durchgeführt oder läuft noch. Auf Initiative der Jusos Ibbenbüren stellt nun die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Ibbenbüren den Antrag, dieses Projekt auch in Ibbenbüren durchzuführen.

Eine Vorabbefragung einzelner Schulen durch die Ibbenbürener Jusos ergab bereits großes Interesse.

Die Kommunalpolitiker fungieren im Rahmen des KidS-Projektes als Mentoren. Ihre Aufgabe ist es, den Schülerinnen und Schülern einen Einblick in die Kommunalpolitik zu geben. Mentoren und „Schülerpraktikant“ haben die Zusammenarbeit in eigener Verantwortung zu organisieren. Die Fraktionen und die Verwaltung sollten sie dabei unterstützen. Die Teilnehmerzahl der Jugendlichen ist auf die im Rat und in den Ausschüssen vertretenen Mitglieder beschränkt.

Die Jusos Ibbenbüren und die SPD-Fraktion sehen in dem Projekt eine sinnvolle Ergänzung des politischen Bildungsauftrages, den die Kommune hat und werden die Durchführung mit Antrag in der heutigen Ratssitzung beantragen.

Sparmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung 2010

Am heutigen Mittwoch wird der Haushalt 2010 im Rat der Stadt Ibbenbüren beraten. Seitens der Verwaltung wurden bereits im Vorgriff aufgrund des erheblichen Haushaltsdefizites umfangreiche Sparmaßnahmen vorgeschlagen, die bereits jetzt zu einer spürbaren Reduzierung des voraussichtlichen Defizites im Jahre 2010 geführt haben.

Die SPD-Fraktion wird in der heutigen Ratssitzung dem von der Verwaltung vorgelegten Haushalt dem Grunde nach zustimmten, schlägt dem Bürgermeister aber weitere folgende Einsparungen vor:

  • Keine Vorfinanzierung der Erschließungskosten für Hinterlandbebauung in bestehenden Siedlungsgebieten
  • Gebührenerhebung für die Regenwasserbehandlung von Bundes-Landes- und Kreisstrassen
  • Anhebung der Parkgebühren in den städtischen Parkhäusern auf 50 Cent pro Stunde
  • Die Kirmesbewirtschaftung muss kostendeckend erfolgen
  • Die Erstellung von Bauleitplänen und Wohnbedarfsanalysen müssen von eigenem Personal erbracht werden, um Gutachterkosten zu sparen
  • Die geplanten Maßnahmen für den European-Energy-Award wie Erstellung von Park and Ride Plätzen und Gutachterkosten in Höhe von 150.00€ werden nicht umgesetzt.

Mit diesen Einsparungen wird das Haushaltsdefizit zwar nicht in Gänze beseitigt werden, doch kann es auf ein Minimum reduziert werden, ohne dass es auch für die Bürgerinnen und Bürger zu spürbaren Verschlechterungen in der öffentlichen Versorgung oder etwa zu Einschnitten bei den freien Trägern kommt.

Die SPD-Fraktion bekennt sich mit Ihrem "Ja" zum Haushalt 2010 zu ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt.