Jasper muss sofort zurücktreten

Einstimmiger Beschluss der SPD im Kreis Steinfurt

Kreis Steinfurt – Der SPD Unterbezirk Steinfurt fordert den CDU-Bundestagsabgeordneten Dieter Jasper auf, sein Mandat sofort zurück zu geben. Dieter Jasper hat, insbesondere während des Bundestagswahlkampfes, einen in der Schweiz erworben Doktortitel unberechtigt geführt.

Ob dieser Titel im Sinne des Strafgesetzbuches missbräuchlich geführt wurde, überprüft zur Zeit die Staatsanwaltschaft Münster und ggf. Gerichte.

Der CDU Kreisvorsitzende und NRW Minister Karl-Josef Laumann wird aufgefordert, zum Verhalten des CDU-Abgeordneten Dieter Jasper eindeutig Stellung zu nehmen.

Dieter Jasper hat im Bundestagswahlkampf mit einem nicht zulässigen Doktor-Titel und angeblicher Wirtschafskompetenz Wahlkampf geführt. Er hat damit das Ergebnis für sich und zugunsten der CDU beeinflusst.  Damit ist er unglaubwürdig geworden. Er  kann die Interessen seines Wahlkreises nicht mehr vertreten. Sein Rücktritt vom Bundestagsmandat ist die einzige und notwendige Konsequenz.

Nach unserem Wahlrecht, liegt die Überprüfung der Wahl in dem Wahlbezirk 129 III  jetzt allein im Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestages.  Dafür ist der  Einspruch durch den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) erforderlich.

SPD stimmt für Wahl-Anfechtung

Kreis Steinfurt. Der SPD-Unterbezirk Steinfurt hat sich am Donnerstag Abend klar dafür ausgesprochen, offiziell die nötigen Schritte zur Anfechtung der Bundestagswahl im Wahlbezirk Steinfurt III einzuleiten. Der SPD-Kandidat Dr. Reinhold Hemker hatte gegen Dieter Jasper von der CDU mit nur 2% Unterschied verloren.

Wie sich in den vergangenen Tagen allerdings herausstellte, hat Jasper zu Unrecht im Wahlkampf einen in der Schweiz erworbenen Doktor-Titel geführt. Der stv. Unterbezirksvorsitzende Jürgen Coße verwies darauf, dass fehlende Angaben über das Alter von Kandidaten oder ungleiche Schriftgrößen im Vorfeld der Wahl dafür gesorgt hätten, dass Stimmzettel neu gedruckt werden mussten. Jaspers falscher Doktor-Titel wiege da viel schwerer. Der Titel habe auf Wahlplakaten und Wahlzetteln gestanden und den Wählern falsche Tatsachen vorgespiegelt.

Zum Thema: Wahlanfechtung

Jeder Wahlberechtigte hat die Möglichkeit, Einspruch gegen die Bundestagswahl einzulegen. Die generelle Einspruchsfrist beträgt zwei Monate ab dem Wahltermin. Werden allerdings nachträglich Umstände bekannt, die ggf. zu einer Anfechtung der Wahl berechtigen, ist innerhalb eines Monats der Einspruch zu erheben. Die Prüfung der Wahl ist dann Sache des Bundestages. Er wird nur auf Einspruch hin tätig.

Ein amtliches Einspruchsrecht haben die Landes- und der Bundeswahlleiter sowie der Bundestagspräsident. Ein Einspruch muss binnen zwei Monaten nach der Wahl beim Bundestag eingehen und begründet werden.

Ob die Wahl in Teilen oder ganz zu wiederholen ist, entscheidet das Plenum des Bundestages. Gegen diese Entscheidung, die vom Wahlprüfungsausschuss vorbereitet wird, kann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden. Näheres regelt das Wahlprüfungsgesetz.

Im Wahlprüfungsgesetz heißt es wie folgt:

§ 1

(1) Über die Gültigkeit der Wahlen zum Bundestag entscheidet vorbehaltlich der Beschwerde gemäß Artikel 41 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundestag.

(2) Soweit eine Wahl für ungültig erklärt wird, sind die sich daraus ergebenden Folgerungen festzustellen.

§ 2

(1) Die Prüfung erfolgt nur auf Einspruch.

(2) Den Einspruch kann jeder Wahlberechtigte, jede Gruppe von Wahlberechtigten und in amtlicher Eigenschaft jeder Landeswahlleiter, der Bundeswahlleiter und der Präsident des Bundestages einlegen.

(3) Der Einspruch ist schriftlich beim Bundestag einzureichen und zu begründen; bei gemeinschaftlichen Einsprüchen soll ein Bevollmächtigter benannt werden.

(4) Der Einspruch muß binnen einer Frist von zwei Monaten nach dem Wahltag beim Bundestag eingehen. Werden dem Präsidenten des Bundestages nach Ablauf dieser Frist in amtlicher Eigenschaft Umstände bekannt, die einen Wahlmangel begründen könnten, kann er innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden dieser Umstände Einspruch einlegen.

(...)

Etwas schmallippig…

till...reagierte der CDU Kreisverband Steinfurt auf die Offenbarungen des ehemaligen Dr. Dieter, dass sein Titel weder in Deutschland noch anderswo auf der Welt geführt werden darf und dass er etwas "naiv" gewesen sei.

Festgestellt wird in der Pressemitteilung vom heutigen Tage, dass es nicht in Ordnung sei, unberechtigt Titel zu führen und dass man auf vollständige Aufklärung "hofft".

Bemerkenswert ist allerdings die Formulierung, dass man den Dr. Dieter nicht wegen seines Doktortitels aufgestellt habe. Liebe CDU, davon waren wir auch eigentlich nicht ausgegangen, aber wenn Ihr so viel Wert darauf legt, dieses zu betonen - wer weiß, wer weiß...!

Man darf gespannt sein, was passieren wird, wenn Herr Jasper es nicht schafft, den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Wird dann auch die CDU den Rückzug von Herrn Jasper verlangen oder wird man - wie so oft - das Thema einfach aussitzen?

Ach nein, es ist ja viel einfacher, liebe Leserinnen und Leser: Alles Auslegungssache! Es wird noch eine (Ehren-)Erklärung des Herrn Jasper geben, in der er etwas Asche auf sein Haupt streuen wird. Dann wird man seitens der CDU milde erklären, er habe damit alles aufgeklärt und könne natürlich sein Mandat behalten. Sollen wir mal wetten, dass es so abläuft?

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

Ihr Till

Glaubwürdigkeit verloren

Marie-Luise Balter-LeistnerZur Diskussion über die Berechtigung zum Führen des Doktortitels durch den CDU-MdB Dieter Jasper erklärt die SPD-Ortsvereinsvorsitzende Marie-Luise Balter-Leistner:

Ein Doktortitel verleiht Autorität, wer ihn führt hat in der Regel ein anspruchsvolles Examen abgelegt. Wie man liest, hat der Bundestagsabgeordnete Dieter Jasper  keinen gültigen Doktortitel.

Wenn man die Suchmaschinen im Internet bemüht, findet sich neben vielen anderen, teils sehr alten Presseberichten aus den Jahren seit 2006 ein durchaus bemerkenswerter Eintrag bei Wikipedia, der wie folgt lautet:

Die „Freie Universität Teufen“ ist eine 1985 in der Schweiz gegründete privatwirtschaftliche Einrichtung, die sich zu den Fernstudieneinrichtungen zählt. Es handelt sich hierbei um eine Titelmühle, die gemäß Schweizer Universitätsförderungsgesetz (UFG) Art. 2 und 12 keine "Anerkannte Schweizer Hochschule" ist, kein Promotionsrecht besitzt und keine Diplome oder Bachelor-/Master-/Doktorgrade vergeben darf. Es werden Grade vom Diplom über den Master bis hin zur Professur angeboten, die nach geltender deutscher Rechtsprechung nicht in Deutschland geführt werden dürfen.

Es hätte also weder eines Anwaltes bedurft noch hätte man bis zum Jahre 2010 warten müssen, um zu erkennen, dass der Titel nicht geführt werden darf.

Der Umstand, dass Herr Jasper die Öffentlichkeit über die Berechtigung zum Führen eines solchen Titels getäuscht hat und damit im Wahlkampf auch noch Werbung gemacht hat, wirft zwangsläufig die Frage nach der Glaubwürdigkeit von Herr Jasper auf.

Wer wird den Angaben und Behauptungen von Herrn Jasper in Zukunft noch Glauben schenken? Können unsere Interessen in Berlin noch wirksam vertreten werden, wenn es gerade in den nächsten Jahren darauf ankommt, dass wir als Kohleregion entsprechend Gehör finden?  Kann man mit einem derartigen Makel noch Politik gestalten?

Wir benötigen einen glaubwürdigen Fürsprecher für unsere Region. Daher können wir Herrn Jasper nur auffordern sein Mandat niederzulegen.

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