Anträge der Ibbenbürener SPD-Ratsfraktion

Antrag (zurückgezogen): Einführung eines Parkleitsystems für die Innenstadt (02/22)

Antrag:           
Der Rat der Stadt Ibbenbüren beauftragt die Verwaltung, mit den Stadtwerken Tecklenburger Land / der KAAW ein Modell für ein smartes Parkleitsystem für die Ibbenbürener Innenstadt zu erarbeiten und in den Ratsgremien so rechtzeitig vorzustellen, dass für eine etwaige Einführung im Haushalt 2023 Mittel bereits zur Verfügung gestellt werden können.

Begründung:
Parksuchverkehre lösen allein in Deutschland erhebliche CO2-Emissionen aus. Die Arbeitsgruppe 1 (Klimaschutz im Verkehr) der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität schätzt das CO2-Minderungspotenzial von Smart Parking-Lösungen bei einer vollständigen Ausstattung kommunaler öffentlicher Parkplätze mit entsprechender Sensorik und einer vollständigen Vermeidung von Parksuchverkehr bis 2030 auf 0,4 bis 0,9 Millionen Tonnen pro Jahr im Vergleich zu 2015. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/16513) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16179) hervor. Eine Studie im Auftrag des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) aus dem Jahr 2015 komme mit einer CO2-Einsparung von jährlich 0,5 Millionen Tonnen zu einem ähnlichen Ergebnis, heißt es in der Antwort.  

Hinzu kommt die nicht unerhebliche Ersparnis an Zeit, die mit einer Vermeidung der Parksuchverkehre verbunden wäre. Schätzungen gehen davon aus, dass wir Deutschen allein 41 Stunden im Jahr mit der Suche nach einem Parkplatz verbringen.

Die Technik ist heute soweit fortgeschritten, dass es auch für Mittelzentren wie Ibbenbüren möglich und interessant wird, intelligente Parkleitsysteme etwa auf Basis der LoraWan-Technik zu implementieren und so den Bürgerinnen und Bürgern einen echten Mehrwert zu bieten. Mit den mehr als 750 Parkplätzen sowie den Parkhäusern und der Tiefgarage Neumarkt bietet Ibbenbüren ein sehr gutes Parkangebot für die Bürgerinnen und Bürger, das optimal genutzt werden sollte. Hier kann ein smartes Parkleitsystem helfen, Parksuchverkehre mit den damit verbundenen Belastungen für Mensch und Umwelt zu vermeiden. 

Die Stadtwerke Tecklenburger Land und die KAAW kooperieren im Bereich der LoraWan-Technik bereits heute und bieten eine gemeinsame leistungsfähige Plattform zur Realisierung entsprechender LoraWan-Projekte an. Parksensoren auf LoraWan-Basis sind ebenfalls verfügbar. Technisch bestehen keine Umsetzungshürden. Die KAAW und die Stadtwerke Tecklenburger Land bieten gegenüber kommerziellen Anbietern, die es am Markt auch gibt, einen entscheidenden Vorteil. Die erhobenen Daten verbleiben in den Händen der Stadt Ibbenbüren und werden nicht kommerziell (weiter) genutzt. Das Parkleitsystem steht allen Bürgerinnen und Bürgern ohne notwendige Bindung an einen kommerziellen Anbieter zur Verfügung. 

Die Maßnahme entspricht der laufenden Nummer 3 des Mobilitätskonzeptes 2035+ und wurde gutachterlich mit der höchsten Priorität im Handlungsfeld D Kfz- & Wirtschaftsverkehr eingestuft.

Kosten:
Bis auf Personalkosten sind mit diesem Antrag zunächst keine weiteren Kosten verbunden. 


HINWEIS: DIESER ANTRAG WURDE AUFGRUND DER AKTUELL ANGESPANNTEN HAUSHALTSLAGE ZURÜCKGEZOGEN.

Antrag: Gestaltung der Münsterstraße (02/22)

Antrag:           
Die SPD-Fraktion beantragt eine Gestaltung der Münsterstraße von der Autobahn A 30 bis zur Weberstraße/Ledder Str. vorzunehmen. Hier geht es uns nicht nur um die Bebauung, sondern auch um die Straße selbst (Baumscheiben, Fahrradweg, Parkplätze, Beleuchtung).

Begründung:
die Münsterstraße ist das südliche Eingangstor der Stadt Ibbenbüren. Sie ist eine hochfrequentierte Straße und eine erste Visitenkarte für die/den Besucher/in der Stadt Ibbenbüren.
Die Münsterstraße wird gesäumt von unterschiedlicher Bebauung. So finden wir hier Einfamilienhäuser, Tankstellen, Autohändler, Geschäftsimmobilien und Mietwohnungen; also alles andere als ein homogenes und attraktives Straßenbild.

Aussetzung von Park- und Sondernutzungsgebühren für die Innenstadt bis Ende 2021 (05/21)

Innenstadt stärken - Gemeinsame Anstrengung für Gastronomie und Einzelhandel notwendig
SPD stellt Antrag auf erneute Aufhebung von Park- und Sondernutzungsgebühren

Endlich lassen es die Inzidenzen zu, dass auch in Ibbenbüren Gastronomie und Einzelhandel ihre Pforten wieder öffnen dürfen. Doch zeigt ein Blick in die Innenstadt, dass von Normalität natürlich noch lange nicht gesprochen werden kann. Noch zu wenige Bürgerinnen und Bürger nehmen das Angebot wahr und kehren nur langsam zu ihrem früheren Kaufverhalten zurück. „Daher sind wir als Kommunalpolitiker*innen jetzt gefragt, unseren Unternehmen in der Corona-Pandemie mit all unseren zur Verfügung stehenden Mitteln zu helfen.“, so Hermann Hafer, Fraktionsvorsitzender der SPD. Daher stellte die SPD-Fraktion den Antrag auf erneute Aufhebung der Sondernutzungsgebühren für Gastronomen und Einzelhändler sowie der Aussetzung der Parkgebühren in der Innenstadt. Dies solle bis Ende 2021 gelten.

Damit entspricht die SPD auch dem Wunsch der Werbegemeinschaft unter Vorsitz von Peter Althaus, der dies jüngst öffentlich gefordert hatte. „Nur gemeinsam schaffen wir es, unseren Gastronomen und Einzelhändlern zu helfen und damit die Attraktivität unserer Innenstadt zu bewahren,“ so Hafer weiter. „Wir schaffen die nötigen unterstützenden Rahmenbedingungen, unsere Testzentren bieten kostenlose und vor allem flexibel nutzbare Schnelltests an und unsere Bürger*innen bedanken sich mit fleißigen Einkäufen. Alles selbstverständlich unter Einhaltung maximaler Corona-Schutzmaßnahmen, damit niemand erkrankt. Alle gemeinsam für unsere schöne Innenstadt und gegen Corona!“.


Die SPD-Fraktion beantragt:
die Stadt Ibbenbüren verzichtet bis zum Ende des Jahres 2021 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Einzelhandel und Gastronomie. Auch Parkgebühren werden bis zum Jahresende weiterhin nicht erhoben.

Begründung:
Die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Gastronomen und Einzelhändler wurde auf Antrag der SPD-Fraktion bis Juni 2021 ausgesetzt. Auch Parkgebühren wurden nicht mehr erhoben.
Die Einschränkungen der Coronapandemie sind leider noch nicht aufgehoben, so dass eine weitere Unterstützung der Gastronomie und des Einzelhandels in der Innenstadt aus unserer Sicht bis zum Jahresende erforderlich ist.

Errichtung einer öffentlichen Toilette am Aasee (03/21)

Die SPD-Fraktion beantragt, die Verwaltung möge die Errichtung einer öffentlichen Toilette am nordwestlichen Ufer des Aasee prüfen.

Begründung:
Der Aasee erfreut sich immer größerer Beliebtheit in der Bevölkerung. Die bisher erfolgten Sanierungsmaßnahmen verstärken die Besucherfrequenz sehr stark. Was fehlt sind öffentliche Toiletten. Im nordöstlichen und dem südlichen Bereich sind in der dortigen Gastronomie Toiletten vorhanden. Im Bereich des neuen Spielplatzes an der nordöstlichen Seite fehlen aber WC´s. Hier muss zeitnah etwas geschehen. Denkbar wäre auch auf dem ehemaligen Gelände des Bibb eine weitere Gastronomie anzusiedeln, mit der Auflage, öffentlich Toiletten vorzuhalten. Dieses hätte den Vorteil, dass dann eine soziale Kontrolle die Sauberkeit gewährleisten würde. Bis zu einem möglichen Neubau sollte ein Provisorium installiert werden. Eine regelmäßige Reinigung ist dabei unbedingt zu gewährleisten. Gerade jetzt, mit der Corona bedingten Schließung der Gastronomie, zeigt sich, wie wichtig öffentliche Toiletten in so stark frequentierten Freizeitanlagen sind.
Deshalb ist aus Sicht der SPD-Fraktion eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme wichtig.

Freies Parken in der Innenstadt (11/20)

Die SPD-Fraktion beantragt, das freie Parken in der Innenstadt bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.

Begründung:
Mit diesem Antrag wird die Verlängerung des freien Parkens in der Ibbenbürener Innenstadt (bereits behandelt in den Drucksachen 122/2020- Ratssitzung vom 17.06.2020 und 266/2020 -Ratssitzung vom 04.11.2020) bis zum 30.06.2021 beantragt. Der Einzelhandel wie auch die Gastronomie sind nach wie vor durch die aktuell auf jeden Fall bis in den Januar hinein geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, wie sie derzeit in der CoronaSchVO des Landes NRW geregelt sind, stark betroffen. Die Begründung für den erstmaligen und weiteren Verzicht auf die Parkgebühren ist damit nicht enfallen. Insoweit sollte die Maßnahme konsequenter Weise auch fortgeschrieben werden.

Kapazitäten zur freiwilligen Aufnahme von Geflüchteten (11/20)

Die SPD-Fraktion beantragt, die Verwaltung möge im Rahmen einer Ratsvorlage aufzeigen, in welchem Umfang Kapazitäten zur Unterbringung von Geflüchteten innerhalb der Stadt Ibbenbüren zur Verfügung stehen. Ferner soll dargestellt werden, inwieweit die zusätzliche freiwillige Aufnahme minderjähriger Geflüchteter hinsichtlich vorhandener geeigneter Einrichtungen möglich wäre und welche Kosten hierbei voraussichtlich anfielen.

Begründung:
Die Situation innerhalb vieler Flüchtlingslager ist menschenunwürdig. Unzureichende Versorgung mit Nahrung und Trinkwasser, große hygienische Missstände und massive Überbelegung prägen das Wesen vieler dieser Unterbringungseinrichtungen. Der Brand des Flüchtlingslagers Moria mahnt uns, diese Zustände nicht schweigend hinzunehmen. Wir wollen insbesondere erreichen, dass Kinder, junge Ehepaare und Familien nicht unter derartigen Umständen einquartiert werden, sondern tatsächliche Zukunftsperspektiven erhalten. Wir setzten uns daher dafür ein, dass die Stadt Ibbenbüren - soweit das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (§ 1 Nr. 1 ZustAVO) dazu bereit ist, die nach § 23 Abs. 1 AufenthG hierzu erforderliche Anordnung in Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu treffen - zusätzlich weitere, primär minderjährige,Geflüchtete aus europäischen Flüchtlingslagern, in welchen prekäre Bedingungen herrschen, aufzunehmen. Dies soll selbstverständlich im Rahmen der zu Verfügung stehenden Kapazitäten erfolgen. Dieser Antrag zielt darauf ab, ebendiese Aufnahmefähigkeit (z.B. Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte, Wohngruppen) zu eruieren, um ggf.entsprechende weitergehende Maßnahmen vorbereiten zu können.

Zeitliche Aufhebung der Sondernutzungsgebühren für Gastronomen und Einzelhändler (11/20)

Die SPD-Fraktion beantragt: Die Stadt Ibbenbüren verzichtet für das Jahr 2020 und das erste Halbjahr 2021 gänzlich auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für den Einzelhandel und die Gastronomie.

Begründung:
Mit Vorlage 84/2020 wurde beschlossen, dass die Sondernutzungsgebühren für Gastronomen und Einzelhändler tagesgenau abgerechnet werden sollen. Die Abrechnung der Sondernutzungsgebühren sollte so für die nach der CoronaSchutzVO NRW bedingten Schließungszeiten des Einzelhandels und der Gastronomie vermieden werden.
Aufgrund der fortschreitenden Pandemie und der erneuten Schließung von Gastronomiebetrieben sollte für das Jahr 2020 gänzlich auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren verzichtet werden. Der Verzicht sollte auch für das erste Halbjahr 2021 ausgedehnt werden, um so den Gastronomen und Einzelhändlern finanzielle Entlastung zu schaffen. 
 

Beleuchtungskonzept für Radwege und Mitfahrerparkplätze (02/20)

Die SPD-Fraktion beantragt die Erarbeitung eines umfassenden Beleuchtungskonzeptes für die Radwege und Mitfahrerparkplätze innerhalb Ibbenbürens. Im Rahmen einer Ratsvorlage sollen bestehende Bedarfe sowie die für eine sukzessive Installation von modernen, intelligenten Beleuchtungssystemen voraussichtlich zu veranschlagenden finanziellen Mittel aufgezeigt werden. Bei der Bedarfsermittlung hinsichtlich der Radwege soll insbesondere die Frequentierung durch Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden.

Begründung:
Für Verkehrsverbindungen von und zu den Stadtteilen ist es wichtig, sichere Radwege vorzuhalten, die den notwendigen Sicherheitsstandards entsprechen. Hierzu zählt ins-besondere in der dunklen Jahreszeit eine moderne, intelligente Beleuchtungsstruktur. Hierbei sollte ein besonderes Augenmerk auf Schulwege gelegt werden. Angesichts des gestiegenen Radfahreranteils erscheint es sinnvoll, hier Investitionen zu tätigen. Ferner besteht auch hinsichtlich der Mitfahrerparkplätze Optimierungspotential. Hier sollte ebenfalls eine Installation von adäquaten Beleuchtungssystemen erfolgen, wobei diese gegenüber der Beleuchtung von Radwegen mit Schülerverkehr subsidiär ist.

Geschwindigkeitsbegrenzung in Wohngebieten (02/20)

Die SPD-Fraktion beantragt, in allen Siedlungsgebieten die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen, soweit dies möglich ist. Ferner sollen vorhandene Tempo-30-Zonen hinsichtlich der Sichtbarkeit ihrer Verkehrszeichen überprüft werden.

Begründung:
Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen gemäß § 45 Abs. 1c StVO dient der Verkehrsberuhigung innerhalb geschlossener Ortschaften. Speziell in Wohngebieten erscheint eine flächendeckende Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sinnvoll, um die Verkehrssicherheit sowie die Wohnqualität zu erhöhen. Dies entspricht auch dem Willen vieler Bürgerinnen und Bürger, welche in Siedlungen wohnen, die nicht von einer Tempo-30-Zone erfasst sind. Zudem wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Sichtbarkeit entsprechender Verkehrszeichen innerhalb bestehender Zonen partiell Mängel aufweise. Dies sollte überprüft und tatsächlich bestehende Defizite behoben werden, um die Erkennbarkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung zu gewährleisten.

Finanzierung von Klimakompensationsmaßnahmen (02/20)

Die SPD-Fraktion beantragt, jährlich zusätzlich einen Euro pro Einwohner für Klimakompensations-maßnahmen im Haushalt zu veranschlagen. Diese Mittel können beispielsweise für die Aufforstung geeigneter städtischer Flächen verwendet werden.

Begründung:
Der Klimawandel ist die größte Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Durch die beschleunigte Erderwärmung drohen auch in Europa vermehrt Hitzewellen, Waldbrände, Dürren sowie Starkregen und Überschwemmungen. Viele ärmere Entwicklungsländer werden von den Auswirkungen der Klimakrise noch weitaus intensiver betroffen sein.
Für die SPD-Fraktion steht daher fest, dass entschlossenes Handeln unerlässlich ist, um die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern. Auch in Ibbenbüren müssen vermehrt Maßnahmen ergriffen werden, welche geeignet sind, der globalen Erwärmung entgegenzuwirken. Durch die jährliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln soll die Durchführung von diversen Klimakompensationsmaßnahmen ermöglicht werden.

Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Püsselbürener Damm-Jordanstr.-“Zum Esch“ (06/19)

Die SPD- Fraktion stellt den nachfolgenden Antrag im Rat der Stadt Ibbenbüren: Der Rat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, sich beim zuständigen Straßenbaulastträger der L 598 (Püsselbürener Damm) im Kreuzungsbereich zur Straße „Zum Esch“ im Ortsteil Püsselbüren für die Errichtung eines Kreisverkehres einzusetzen.

Begründung:
Das Verkehrsaufkommen ist zwischen den Verkehrsmessungen 2015 und 2018 von 7000 auf 8200 Fahrzeugen pro Tag gestiegen. Es gibt auch immer wieder gefährliche Situationen beim Abbiegen oder Queren der Kreuzung.
Der Püsselbürener Damm teilt den Ortsteil in zwei Teile. Viele Bürger, insbesondere Kinder müssen die Straße queren, um zum Bahnhof, Schule, Kirche oder Sportplatz zu gelangen. Ein Kreisverkehr sollte deshalb auch speziell den Fußgänger- und Fahrradverkehr berücksichtigen. Dadurch würde eine deutliche Reduzierung der Geschwindigkeit erreicht und somit die Gefahrensituationen gemindert.

Klimanotstand für Ibbenbüren (06/19)

Die SPD- Fraktion beantragt in Ibbenbüren nach dem Vorbild anderer Städte den Klimanotstand auszurufen.

Begründung:
Die Eindämmung des vom Menschen verursachten Klimawandels muss in unserer Stadt eine hohe Priorität erhalten. Ein weiter so kann und darf es in der Ibbenbürener Politik nicht geben, wir müssen bei allen zukünftigen Entscheidungen den Klimawandel noch stärker als bisher berücksichtigen.

Errichtung von Fahrradunterstellmöglichkeiten (06/19)

Die SPD- Fraktion beantragt die Aufstellung von überdachten und gesicherten Stellplätzen für Fahrräder.

Begründung: 
Ibbenbüren ist fahrradfreundliche Stadt und muss deshalb auch vernünftige und sichere Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder bieten. Mit den Unterstellmöglichkeiten sollen zusätzliche Anreize etwa für Teilnehmer von Fahrgemeinschaften oder Nutzern des ÖPNV geschaffen werden, die Treffpunkte oder Haltestellen mit dem Fahrrad anzufahren.
Die Unterstände sollten an stark frequentierten Stellen wie Mitarbeiterparkplätzen, Parkhäusern, ÖPNV- Knotenpunkten oder in der Innenstadt aufgestellt werden. Es müssen abschließbare Boxen oder sonstige sichere, wettergeschützte Unterstellmöglichkeiten sein, wie sie etwa bereits an den Bahnhöfen aufgestellt worden sind.

Kinderarmut in Ibbenbüren (09/18)

Die SPD Fraktion bittet fachdienstübergreifend um die Erhebung von Daten, die die Situation von armutsgefährdeten Kindern in Ibbenbüren transparent machen:
Wie hat sich das Einkommensniveau der Ibbenbürener in den letzten 10 Jahren entwickelt auch im Vergleich zum Kreis und dem Land?
Wie viele SGB II- Bezieher gibt es zurzeit in Ibbenbüren und wie sieht die familiäre Situation dieser Haushalte aus?
In welchen Lebensphasen (Kita, Grundschule, weiterführende Schulen) befinden sich die Kinder, die rein statistisch unter die Armutsgrenze fallen?
Welche schon vorhandenen Fördermittel werden von welchen Personen abgerufen?
Erreichen Kindergärten und Schulen die Eltern, damit Fördermittel abgerufen werden können?

Begründung:
Nach Schätzung des Deutschen Kinderschutzbundes (DSKB) sind rund 4,4 Millionen Kinder in Deutschland von Armut bedroht. In Deutschland werden Kinder als „arm“ definiert, die in einem Haushalt leben, der staatliche Grundsicherungsleistungen empfängt. Arme Kinder haben auch immer arme Eltern! Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung ist die Armutsrisikoquote bei Alleinerziehenden und Familien mit mehr als zwei Kindern dabei besonders hoch.
Der Trend im Kreis Steinfurt ist dabei besorgniserregend: Fast jedes neunte Kind unter 18 Jahren lebt dort in Armut. Dies ergab eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung, die Ende 2017 veröffentlicht wurde. Die Quote der Kinder mit SGB II-Bezug ist von 7,6 Prozent in 2011 auf nun mehr 10,7 Prozent im Kreis Steinfurt gewachsen. Diese drastische Steigerung gibt Grund zur Sorge. Arme Kinder sind in vielen Lebensbereichen benachteiligt, so dass die soziale Herkunft der Kinder immer noch ihre persönliche Entwicklung und ihre gesellschaftliche Teilhabe erschwert. Von einer Chancengleichheit im Sinne gerechter Startbedingungen für das Leben kann hier keine Rede sein. Der DSKB weist daher zurecht seit Jahren darauf hin, dass das Einkommen zwar eine Schlüsselrolle bei der Bewertung von „Armut“ spielt, darüber hinaus aber auch „andere Unterversorgungen“ in den Lebensbereichen „Bildung“, „Arbeit“, „Wohnen“, „Gesundheit“, „Freizeit“ und „soziale Netzwerke“ das wahre Ausmaß der Kinderarmut ausmachen. Bespiele solcher Unterversorgungen können sein: das fehlende gesunde Frühstück, mindestens eine warme Mahlzeit am Tag (in der Schule/in der Kita), adäquate Schulausstattung, höheres Adipositas-Risiko, usw.
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